Krebsregister – Was ist das?
Das Bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern beobachtet das Auftreten und die Trendentwicklung aller Formen von bösartigen Krebserkrankungen, wertet diese Daten statistisch-epidemiologisch aus und stellt Grundlagen für die Gesundheitsplanung und die Forschung bereit.
Die Auswertung der Daten über Krebsneuerkrankungen erfolgt bevölkerungsbezogen, das heißt, es richtet sich nach den Wohnorten oder Landkreisen, in denen die Patienten wohnen.
Krebsregister – Warum brauchen wir das?
Bei der Heilung von Krebs wurde bis heute weltweit schon viel erreicht. Dennoch ist es wichtig, noch mehr über die Ursachen und die Entwicklung von Krebs herauszufinden. Nur so können wir diese Krankheit noch besser verhindern, behandeln oder früher erkennen.
In Deutschland gibt es bisher trotz aller Bemühungen noch zu wenig verlässliche Angaben zur Krebsverbreitung. Wir wissen deshalb immer noch nicht, wo in Deutschland welche Krebserkrankung wie häufig auftritt.
Durch den Aufbau von bevölkerungsbezogenen Krebsregistern in den Bundesländern soll sich dies ändern. Unterschiede in der Art und der Häufigkeit von Krebserkrankungen zwischen verschiedenen Regionen können wertvolle Hinweise für die Erforschung von Krebsursachen geben.
Ebenso kann das Beobachten von zeitlichen Veränderungen bei der Erkrankungshäufigkeit helfen, den Nutzen von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen zu bewerten.
Krebsregister – Was habe ich als Krebspatient damit zu tun?
Eines steht fest: Ohne die Mithilfe aller Krebspatienten wird es auch in der Zukunft keine verlässlichen Daten über die Entstehung und Verbreitung von Krebserkrankung in Deutschland geben. Helfen Sie daher mit und lassen Sie bitte Ihre Daten melden. Nur wenn alle Betroffenen mitmachen, können wir aussagefähige Daten über Krebserkrankungen gewinnen!
Krebsregister – Welche Daten werden erfasst und weitergegeben?
Wenn bei Ihnen die Diagnose einer bösartigen Krebserkrankung oder deren Frühform gestellt wurde, sollen dies alle Ärzte melden. Gemeldet werden neben Angaben zu Ihrer Person Daten zur Krebserkrankung (z. B. Zeitpunkt der Erkrankung, Sitz des Tumors, Art und Größe), sowie einige grundlegende Informationen zur Therapie.
Die Meldungen werden zunächst von den regionalen klinischen Krebsregistern gesammelt und dann an die Vertrauensstelle des Bevölkerungsbezogenen Krebsregisters weitergeleitet. Dort werden Ihre persönlichen Daten so verschlüsselt, dass kein Bezug mehr zwischen Ihrer Person und der Krankheitsgeschichte besteht.
Diesen Vorgang bezeichnet man als Anonymisierung. Die Personendaten werden danach gelöscht. Nur die anonymisierten Informationen kommen zusammen mit den medizinischen Daten zur Registerstelle des Bevölkerungsbezogenen Krebsregisters und werden dort ausgewertet.
Personenbezogene Daten werden nicht nach außen weitergegeben. Sollten Sie Fragen zur Meldung der Daten oder Bedenken zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an Ihr klinisches Krebsregister oder an die Vertrauens- bzw. Registerstelle des Bevölkerungsbezogenen Krebsregisters Bayern wenden.
Sie können auch hier einen Meldebogen als PDF herunterladen:
http://www.krebsregister-bayern.de/information_aerzte_d.html
Zusätzliche Hinweise für Ärztinnen und Ärzte Das Krebsregistergesetz gibt der Ärzteschaft das Recht, alle neuen Krebsfälle in Bayern zu melden, und berücksichtigt gleichzeitig durch strenge Regelungen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten an seinen Daten.
Jede Patientin und jeder Patient muss deshalb individuell über die Meldung von Daten an das Register und über das Widerspruchsrecht informiert werden. Dabei kann dieses Faltblatt (s.u.) übergeben werden oder bei Aushändigung des Nachsorgekalenders auf die darin enthaltene entsprechende Informationsseite verwiesen werden.