Die Grundlage für die Krebsregistrierung in Bayern bildet das Bayerische Krebsregistergesetz vom 25.07.2000. Regelungen zum Datenschutz sind dabei besonders beachtet. Das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung bei der Weitergabe persönlicher Daten ist gewährleistet.
Das Bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern besteht aus zwei Einrichtungen:
1.Einer Vertrauensstelle, die die eingehenden Daten so verschlüsselt, dass Name und genaue Wohnanschrift nicht mehr daraus entnommen werden können, und
2. einer Registerstelle, die nur diese anonymisierten Daten zur dauerhaften Speicherung und Auswertung erhält, ohne die Identitätsdaten entschlüsseln zu können.In Bayern gibt es weiterhin keine Meldepflicht für Krebs.
Der Abgleich personenidentifizierender Daten mit den Daten des Krebsregisters und die Entschlüsselung der erforderlichen Identitätsdaten ist nur in bestimmten Fällen (Gesundheitsschutz und Forschung) mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz zulässig.
Sollten Ihnen diese Daten dann zugeordnet werden können, dürfen sie nur mit der schriftlichen Einwilligung oder im Todesfall mit der Einwilligung Ihres nächsten Angehörigen an Dritte übermittelt werden.
Falls Sie wissen möchten, ob und welche Eintragungen zu Ihrer Person gespeichert sind, können Sie einen Arzt oder Zahnarzt benennen, dem das Krebsregister diese Angaben mitteilen wird. Der Arzt wird Sie dann über diese Mitteilung informieren.